Autoren dieses Artsteckbriefes: Bernd Cegielka , Henrik Stoehr
Aeshna subarctica elisabethae Walker, 1908
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Verbreitung und Lebensraum |
In Europa nur punktuell in Mooren Skandinaviens, Mittel- und Osteuropas sowie der nördlichen Alpen. |
Hilfe zur Bestimmung |
Die Thoraxseitenstreifen sind breit, unten gelb und werden zum Flügelansatz hin hellblau. Zwischen den beiden breiten Streifen liegt außerdem ein deutlich sichtbarer, schmaler dritter Streifen. Die Antehumeralstreifen sind meist breit und nagelförmig. Das beste Unterscheidungsmerkmal ist die Fleckung des Hinterleibes; der runde Fleck ist kleiner, der Querstrich breiter als bei Ae.juncea. Beide Zeichnungselemente, vor allem im vorderen Abschnitt des Abdomens, sind fast gleich groß. Die sicherste Unterscheidung des Weibchen erfolgt über die oberen Hinterleibsanhänge; sie stehen waagerecht während diese bei Ae.juncea schräg gestellt sind. |
Ähnliche Arten |
Aeshna juncea ist der Doppelgänger von Aeshna subarctica elisabethae. Beide Arten besiedeln den gleichen Lebensraum. Ae. S. elisabethae ist aber ausschließlich an das Hochmoor, besonders an flutende Torfmoose (Sphagnen) gebunden. Die Färbung des Männchens ist etwas blasser als bei Ae.juncea. |
Lebensweise |
Die Flugzeit geht von Ende Juni bis September. Zur Fortpflanzungszeit fliegen die Männchen auf der Suche nach paarungsbereiten Weibchen oft entlang von Schlenkenrändern. Auffällig ist, dass sich die Paare noch in Tandemstellung am Boden absetzen. In dieser Zeit füllen die Männchen ihr Kopulationsorgan. Während der folgenden Flugphase bildet sich das Paarungsrad, das sich meist 30 bis 75 Minuten an Zweige hängt. Danach lösen sich die Paare, und das Weibchen fliegt allein zur Eiablage. Die Entwicklung der Larven in den Sphagnen der Moore dauert etwa 3 bis 4 Jahre. |
Gefährdung und Schutz |
Beeinträchtigung der Moore durch Nährstoffeinträge und Klimawechsel, Entwässerung der Moore. Schutzmaßnahmen durch Schutz und Stabilisierung der Moore, Förderung des Torfmooswachstums. Alle in Deutschland vorkommenden Libellen sind nach Bundesnaturschutzgesetz (§ 10 Abs.2 Nr. 10 b BNatSchG [2002], FFH Anhang IV-Arten) und durch die Bundesartenschutzverordnung (§ 1 BArtSchV 2005] in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Nr.10c BNatSchG, übrige Arten, besonders geschützt. Es ist deshalb verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen der Natur zu entnehmen (§ 42 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG). |
Wissenswertes und Hinweise |
Die Paarung findet in den Morgenstunden statt, wenn die Weibchen zum Wasser fliegen und von den Männchen ergriffen werden. Der Schlupf der Imagines findet in den späten Morgenstunden statt. |
Literaturhinweise |
Bellmann, Heiko (1993): Libellen, beobachten und bestimmen. Augsburg (Naturbuch Verlag).Brockhaus, Th. et al. (2015): Atlas der Libellen Deutschlands, Bd. 2 - Libellula Supplement 14. Bremen: GDO. |