Autoren dieses Artsteckbriefes: Bernd Cegielka , Henrik Stoehr
Aeshna affinis Vander Linden, 1820
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Verbreitung und Lebensraum |
In Europa liegt das Kernareal der Südlichen Mosaikjungfer (Aeshna affinis) in den Mittelmeerländern , aus denen es regelmäßige Vorstöße bis ins nördliche Mitteleuropa gibt. In Perioden trockenwarmer Sommer kann sich die Südliche Mosaikjungfer nördlich der Alpen auch über mehrere Generationen fortpflanzen. |
Hilfe zur Bestimmung |
Der Thorax ist nur oben braun; die Seiten sind hell gelb-grün mit schmalen, schwarzen Streifen. Das Männchen hat strahlend blaue Augen. Brust oben mit zwei gelben Kommaflecken. Die blauen Flecken sind deutlich größer, farbintensiver (als bei der ähnlichen A.mixta) und reichen nach vorn bis zur Hinterflügelbasis. Das Weibchen hat ein hellbraunes, gelb geflecktes Abdomen mit sehr sparsamer, schwarzer Zeichnung. Auch bei dieser Art kommt eine blau gefleckte Weibchen-Variante vor. |
Ähnliche Arten |
Verwechslungsarten sind A. mixtaund A. viridis. Die Männchen von A. affinisunterscheiden sich durch das leuchtende Blau und die großen Hinterleibsflecken. |
Lebensweise |
Die Flugzeit geht von Juli bis September. Die Männchen fliegen an den Rändern der Schilfbestände auf und ab. Vor der Paarung füllt das Männchen sein Kopulationsorgan mit Sperma während des Patrouillenfluges. Hat es dann eine Partnerin gefunden, wird diese ohne Umschweife ergriffen. Gleich anschließend bildet sich im Flug das Paarungsrad. |
Gefährdung und Schutz |
Gefährdungsursachen sind Vernichtung , Verlandung und Trockenfallen periodischer Gewässer in Auengebieten, intensive Teichnutzung sowie Rekultivierung von Kiesgruben und Tagebaurestlöchern. Schutzmaßnahmen durch Sicherung periodischer Auengewässer vor Beeinträchtigungen, Revitalisierung der Gewässerdynamik in den Auenlandschaften; Erhalt von Abgrabungsgewässern. Alle in Deutschland vorkommenden Libellen sind nach Bundesnaturschutzgesetz (§ 10 Abs.2 Nr. 10 b BNatSchG [2002], FFH Anhang IV-Arten) und durch die Bundesartenschutzverordnung (§ 1 BArtSchV 2005] in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Nr.10c BNatSchG, übrige Arten, besonders geschützt. Es ist deshalb verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen der Natur zu entnehmen (§ 42 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG). |
Wissenswertes und Hinweise |
Bei der Eiablage zeigt A. affinis ein für Edellibellen ein ungewöhnliches Verhalten. Das Männchen begleitet sein Weibchen bei der Eiablage in Tandemhaltung. Es werden allerdings auch allein legende Weibchen beobachtet. |
Literaturhinweise |
Bellmann, Heiko (1993): Libellen, beobachten und bestimmen. Augsburg (Naturbuch Verlag).Brockhaus, Th. et al. (2015): Atlas der Libellen Deutschlands, Bd. 2 - Libellula Supplement 14. Bremen: GDO. |